Freiwillige Abfertigungen im Rahmen eines Sozialplans sind keine Betriebsausgaben
Das Bundesfinanzgericht hat bestätigt, dass Zahlungen, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses im Rahmen von Sozialplänen vom Arbeitgeber bezahlt werden, nicht als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können....